Italien ist, gleich nach Urlaub im eigenen Land und Spanien, das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen. Und je nachdem, wie südlich man lebt, kann man auch ganz einfach mit dem Auto hinfahren, um ans Ziel der Träume zu gelangen. Vor allem Auto- und Motorradfahrer:innen sollten dabei aber ein paar Dinge beachten und die neuen italienischen Gesetze kennen, um nicht versehentlich in die Kostenfalle zu tappen. Bei watson erfährst du, was du wissen musst.
In Deutschland gilt nur die situative Winterreifenpflicht: Wer bei Schnee, Glatteis oder Schneematsch unterwegs ist, muss mit Winterreifen fahren. Solang es trocken ist, ist es theoretisch egal, mit welchen Reifen man unterwegs ist. Sobald es schneit, müssten Fahrer:innen dann aber das Fahrzeug stehen lassen, falls sie keine Winter- oder Allwetterreifen haben.
Wer das möchte, könnte in Deutschland theoretisch das ganze Jahr lang mit Winterreifen fahren. Es ist zwar nicht empfehlenswert, aber möglich.
In Italien sieht es anders aus: Zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober dürfen in Italien keine Autos mit Winterreifen unterwegs sein – das gilt auch für Anhänger. Und bis zum 15. April gilt wiederum die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren.
Einige besondere Formen von Winterreifen fallen jedoch nicht unter diese Regel, wenn sie zum Beispiel einen bestimmten Speedindex haben. Vor dem Grenzübertritt sollten die Reifen also dringend kontrolliert und gegebenenfalls gewechselt werden! Eine Missachtung der Regel kann bis zu 1734 kosten.
In den letzten Jahren gab es mehrere Gesetzesänderungen zum Thema Warntafeln. Laut ADAC gilt generell: "In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden."
In Italien selbst gibt es verwirrende Angaben. Nach Informationen des ACI (Automobile Club d'Italia) müssen auf den Heckträgern auch dann Warntafeln angebracht werden, wenn Fahrräder transportiert werden. Gleichzeitig führte ein Rundschreiben des Ministeriums für Verwirrung.
Der ADAC rät deshalb Reisenden, Warntafeln zu verwenden, wenn ein Fahrrad transportiert wird, um Probleme und Bußgelder zu vermeiden.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Italien überall ein Tempolimit, auch auf der Autobahn. Das grundsätzliche Tempolimit hat sich nicht verändert:
Aber: Es gelten neue Regeln für Fahranfänger:innen. Die dürfen, ähnlich wie in Deutschland, nicht unter Alkoholeinfluss fahren. Außerdem müssen sie besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten.
Wer jünger als 21 Jahre alt ist oder den Führerschein weniger als drei Jahre lang besitzt, darf auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren.
Mal eben am Steuer eine Nachricht zu tippen ist in Italien nicht nur gefährlich (so wie überall sonst auch), sondern auch besonders teuer: Der erste Verstoß kostet zwischen 250 Euro und 1000 Euro, beim zweiten sind Strafen von bis zu 1400 Euro möglich. Wiederholungstäter:innen müssen zusätzlich für bis zu drei Monate den Führerschein abgeben.
Wer in Italien unterwegs ist, sollte sich lieber an die Regeln halten, denn Verstöße können hier richtig teuer werden!
Wenn die Geschwindigkeit beispielsweise um 60 km/h überschritten wird, sind schnell bis zu 3.200 Euro fällig und zusätzlich kann der Führerschein für eine Dauer von bis zu einem Jahr entzogen werden. Aber auch eine Überschreitung von nur 10 km/h kann schon bis zu 694 Euro kosten.
Der Italien-Urlaub ist also keine gute Gelegenheit, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten. Es ist nicht nur gefährlich, sondern auch ziemlich teuer. Wer sich an die Regeln hält, kommt aber auch ohne Bußgeld nach Rom, Neapel oder Mailand.